Kennzeichnung des Biosphärenparks
Die Kennzeichnung eines Biosphärenparks und seiner Zonierung gemäß hat durch Tafeln mit der Aufschrift „UNESCO Biosphärenpark [Biosphärenparkbezeichnung]“ und der Anführung des Steiermärkischen Landeswappens zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck dienende Hinweise sind zulässig. Kennzeichnungsmaßnahmen sind von den Verfügungsberechtigten der in Betracht kommenden Grundstücke unentgeltlich zu dulden.
