Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung des Biosphärenparks

Die Kennzeichnung eines Biosphärenparks und seiner Zonierung gemäß hat durch Tafeln mit der Aufschrift „UNESCO Biosphärenpark [Biosphärenparkbezeichnung]“ und der Anführung des Steiermärkischen Landeswappens zu erfolgen. Weitere dem Schutzzweck dienende Hinweise sind zulässig. Kennzeichnungsmaßnahmen sind von den Verfügungsberechtigten der in Betracht kommenden Grundstücke unentgeltlich zu dulden.