Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zonierung

(1) Ein Biosphärenpark ist in eine Kern-, Pflege- und Entwicklungszone zu untergliedern.

(2) Eine kartographische Darstellung des jeweiligen Biosphärenparks samt Grenzen und Zoneneinteilung ist bei den Gemeinden, die Anteil am Biosphärenpark haben, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.