Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt II

Errichtung der Berufsschulen

Begriff

Unter Errichtung einer Berufsschule ist der Rechtsakt ihrer Gründung und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage (Schulsitz) zu verstehen.