Auszahlung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Mietzinsbeihilfe sind monatlich im Vorhinein auszuzahlen. Alle Monate werden mit 30 Tagen berechnet. Die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß gebührt im April und Oktober in doppelter Höhe.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2014, LGBl. Nr. 12/2023
