Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe des Zuschlags

Für Ausspielungen mit Glückspielautomaten gemäß § 5 Glückspielgesetz (GSpG) und für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals gemäß , an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Steiermark aus erfolgt, wird das Ausmaß des Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe () mit 150 % festgelegt.