Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Statut tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Statuts tritt das Statut des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg, ABl.Nr. 12/2019, außer Kraft.