Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kanzleiordnung

Der Direktor oder die Direktorin des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit hat eine Kanzleiordnung zu erlassen, in welcher insbesondere der Geschäftsablauf im Institut zu regeln ist.