Kanzleiordnung
Der Direktor oder die Direktorin des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit hat eine Kanzleiordnung zu erlassen, in welcher insbesondere der Geschäftsablauf im Institut zu regeln ist.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Kanzleiordnung
Der Direktor oder die Direktorin des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit hat eine Kanzleiordnung zu erlassen, in welcher insbesondere der Geschäftsablauf im Institut zu regeln ist.