Allgemeines
(1) Zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes und der Lebensmittelsicherheit ist das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg (kurz: Umweltinstitut) eingerichtet.
(2) Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit ist eine nachgeordnete Dienststelle des Amtes der Landesregierung.
(3) Sein Dienstsiegel hat das Landeswappen und die Bezeichnung “Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit” zu enthalten.
