Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

(1) Zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes und der Lebensmittelsicherheit ist das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg (kurz: Umweltinstitut) eingerichtet.

(2) Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit ist eine nachgeordnete Dienststelle des Amtes der Landesregierung.

(3) Sein Dienstsiegel hat das Landeswappen und die Bezeichnung “Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit” zu enthalten.