Die auszuzeichnende Arbeit bzw. die Bewerberin/der Bewerber muss in einem engen Bezug zur Steiermark stehen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die auszuzeichnende Arbeit bzw. die Bewerberin/der Bewerber muss in einem engen Bezug zur Steiermark stehen.