Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In Anerkennung der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Wissenschaften und Forschungsbereiche kann keiner Wissenschaftsdisziplin bei der Vergabe ein Vorrang eingeräumt werden. Ein Wechsel der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen bei der Preisvergabe ist anzustreben. Dadurch soll eine zeitlich gestaffelte Förderung nach verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen erreicht werden.