Den Jurymitgliedern obliegt die Umschichtung nicht zweckmäßig eingereichter Bewerbungen auf eine andere Preiskategorie.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Jurymitgliedern obliegt die Umschichtung nicht zweckmäßig eingereichter Bewerbungen auf eine andere Preiskategorie.