Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenfreiheit

Bescheide und sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit einer Kontrollinitiative nach diesem Abschnitt sind von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991