Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 77/2024

Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2024 bereits anhängigen Berufungsverfahren in Dienstrechtssachen gilt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2024.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2024