Verfahren vor der Aufsichtsbehörde
Für Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, ausgenommen jenes nach , finden ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Bestimmungen des AVG Anwendung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2010
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfahren vor der Aufsichtsbehörde
Für Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, ausgenommen jenes nach , finden ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Bestimmungen des AVG Anwendung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2010