Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahren vor der Aufsichtsbehörde

Für Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, ausgenommen jenes nach , finden ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Bestimmungen des AVG Anwendung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2010