Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Kapitel

Statistiken über die tierische Erzeugung

1. Abschnitt

Themenbereich Viehbestand und Fleisch

Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Kaninchen halten sowie Schlachthöfe, wobei Schlachthöfe mit Geflügelschlachtungen erst ab 5 000 Geflügelschlachtungen im Kalenderjahr erfasst werden.