Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 435 KG 56537 Salzburg Stadt für Handelsgroßbetriebe () der Kategorie Einkaufszentren ( und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.800 m2 zulässig.