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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 123/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 435 KG 56537 Salzburg Stadt für Handelsgroßbetriebe () der Kategorie Einkaufszentren ( und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.800 m2 zulässig.

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.