Diese Verordnung hat in bezug auf die Flächenwidmungspläne der betroffenen Gemeinden die Wirkung eines Entwicklungsprogrammes im Sinne des § 6 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Verordnung hat in bezug auf die Flächenwidmungspläne der betroffenen Gemeinden die Wirkung eines Entwicklungsprogrammes im Sinne des § 6 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992.