Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung hat in bezug auf die Flächenwidmungspläne der betroffenen Gemeinden die Wirkung eines Entwicklungsprogrammes im Sinne des § 6 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992.