Begriffsbestimmungen
. Im Sinne dieser Verordnung bedeutet „Zuverlässigkeit“ die Erfolgsquote, ausgedrückt in Prozent, die dem Genauigkeitskriterium iSd. entspricht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriffsbestimmungen
. Im Sinne dieser Verordnung bedeutet „Zuverlässigkeit“ die Erfolgsquote, ausgedrückt in Prozent, die dem Genauigkeitskriterium iSd. entspricht.