Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des und des mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt mit Ausnahme des die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler, BGBl. Nr. 505/1996, außer Kraft.

(2) tritt mit Ablauf des 21. März 2019 in Kraft.

(3) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler, BGBl. Nr. 505/1996, außer Kraft.