Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation

. Kreditvermittler haben die von ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation zu übermitteln, es sei denn, sie verwenden nur Geschäftsbedingungen, die von der zuständigen Fachorganisation in der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt werden.