4. ABSCHNITT
Höchstbeträge
Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
. Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. ABSCHNITT
Höchstbeträge
Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
. Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.