3. ABSCHNITT
Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation
. Die Immobilienmakler haben die von ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation zu übermitteln, es sei denn, sie verwenden nur jene Geschäftsbedingungen, deren Verwendung von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlen wird.
