Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung des und des erster Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 67/1994 ist am 31. August 1994 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des und Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die Änderung bzw. Neufassung des , und des durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.
(4) Die Änderung des , , der Überschrift und der Unterüberschrift des II. Hauptstücks, des , sowie Abs. 4 lit. d und e, , , , , und sowie die Einfügung des und der Entfall des zweiter Satz und des § 60 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013
