Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die in den , 10 Abs. 1, 16 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 26 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.