Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 10 Abs. 1, 16 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 26 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 10 Abs. 1, 16 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 26 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.