Abschluß des Verfahrens
Nach Rechtskraft des Regulierungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung nach den Bestimmungen des zu Ende zu führen und abzuschließen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß des Verfahrens
Nach Rechtskraft des Regulierungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung nach den Bestimmungen des zu Ende zu führen und abzuschließen.