Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Verdienstkreuz

Arten des Verdienstkreuzes

(1) Für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens oder bei einer sonstigen Einsatz- oder Hilfsorganisation kann ein Verdienstkreuz verliehen werden.

(2) Das Verdienstkreuz wird in Bronze, Silber und Gold verliehen und führt den Namen „Verdienstkreuz für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste“.