3. Abschnitt
Verdienstkreuz
Arten des Verdienstkreuzes
(1) Für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens oder bei einer sonstigen Einsatz- oder Hilfsorganisation kann ein Verdienstkreuz verliehen werden.
(2) Das Verdienstkreuz wird in Bronze, Silber und Gold verliehen und führt den Namen „Verdienstkreuz für besondere Leistungen oder hervorragende Verdienste“.
