Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt III.

Tschecho-slowakischer Staat.

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Österreich erkennt, wie es bereits die alliierten und assoziierten Mächte getan haben, die vollständige Unabhängigkeit der Tschecho-Slowakei an, die das autonome Gebiet der Ruthenen südlich der Karpathen mit einbegreift.