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Die verschiedenen beteiligten Staaten verpflichten sich, den vom Ausschusse aufgestellten trigonometrischen Zeichen, Signalstangen, Grenzpfählen oder Grenzsteinen Achtung zu verschaffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die verschiedenen beteiligten Staaten verpflichten sich, den vom Ausschusse aufgestellten trigonometrischen Zeichen, Signalstangen, Grenzpfählen oder Grenzsteinen Achtung zu verschaffen.