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Der Völkerbund kann jederzeit die Nachprüfung der vorstehenden Artikel, die sich auf ein dauerndes Verwaltungsverhältnis beziehen, anregen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Der Völkerbund kann jederzeit die Nachprüfung der vorstehenden Artikel, die sich auf ein dauerndes Verwaltungsverhältnis beziehen, anregen.