Abschnitt IV.
Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung.
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Streitfragen, die zwischen den beteiligten Mächten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen im vorliegenden Teile des gegenwärtigen Vertrages entstehen, werden in der von dem Völkerbund vorgesehenen Weise geregelt.
