Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuweisung von Gebietsteilen

Die Gebietsteile, die auf Grund des durch geänderten Verlaufes der Staatsgrenze dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich zufallen, werden der Stadtgemeinde Bleiburg zugewiesen.