Grundsatz der Unbeweglichkeit nasser Grenzstrecken
Auf den im festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes des Grenzgewässers keinen Einfluß.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsatz der Unbeweglichkeit nasser Grenzstrecken
Auf den im festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes des Grenzgewässers keinen Einfluß.