Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Abschnitt Malfrag zwischen den Grenzpunkten 8 und 6 durch die Anlagen

1 (Grenzbeschreibung),

2 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und

3 (Blatt Nr. 1159 der Grenzkarte)

bestimmt.