Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Abschnitt Altfinstermünz-Martinsbruck durch die Anlagen

1 (Grenzbeschreibung),

2 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte),

3 (Blatt Nr. 1179 der Grenzkarte) und

4 (14 Luftbilder – Nr. 7097 bis 7110 – vom 21. September 1966, denen die Mittellinie des Inn zu entnehmen ist)

ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen der Mittellinie des Inn bestimmt.