Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die im erwähnten Grenzpunkte sind durch Grenzsteine oder Felsmarken, bei besonderer Wichtigkeit durch Spezialgrenzzeichen kenntlich gemacht (direkte Vermarkung), Grenzgräben sind nur an wichtigen Stellen durch einander gegenüberstehende Grenzzeichen kenntlich gemacht (indirekte Vermarkung).