Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Teile des Staatsgebietes des einen Vertragsstaates, die auf Grund des dieses Vertrages dem Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zufallen, haben auf der Seite jedes Vertragsstaates ein Flächenausmaß von insgesamt 313,1 m2. Diese Teile sind im Situationsplan im Maßstab 1 : 250 (vier Blätter) dargestellt und hinsichtlich ihres Ausmaßes im zugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 13).