Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den Artikeln 1 und 2 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

Beachte: Verfassungsbestimmung