Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eingetragene Partnerschaft

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Beamten/Beamtinnen sinngemäß anzuwenden: , 4 und 6, und Abs. 2 Z 1, 2 und 5, , 2 und 5, , bis 3, , , , ,  bis 5, 6 Z 1, 2 und 3 lit. a sowie Abs. 7 bis 10,  bis 6, , 2, 5 und 6, und 4, , Abs. 5 Z. 2, Abs. 5 Z. 5 lit. a und b sowie Abs. 6, und 6, , , , , sowie .

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010