Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten/der überlebenden Ehegattin
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten/der überlebenden Ehegattin einer Beamtin/eines Beamten ist die von ihm/ihr hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
