Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsatzleiter

Zur Bewältigung von Großunfällen hat der Rettungsträger speziell ausgebildete Führungskräfte (Einsatzleiter) vorzuhalten. Einsatzleiter haben eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 40 Stunden zu absolvieren.