In-Kraft-Treten
. Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche () sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In-Kraft-Treten
. Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche () sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.