Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soweit durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind auf das Dienstverhältnis der Sprengeltierärzte das Landesbeamtengesetz 1994, LGBl. Nr. 19, in der jeweils geltenden Fassung und das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 42/1979, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.