Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Besorgung der im und 4 genannten Aufgaben können nach Maßgabe des Dienstpostenplanes des Landes Tierärzte angestellt werden. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und haben den Amtstitel „Sprengeltierarzt“ zu führen.