Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung des selbständigen Ambulatoriums sind seinem Zweck entsprechend auf der Grundlage einer Betriebsablaufsplanung einzurichten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung des selbständigen Ambulatoriums sind seinem Zweck entsprechend auf der Grundlage einer Betriebsablaufsplanung einzurichten.