IV. Hauptstück
Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spitalbauverordnung, LGBl.Nr. 59/1992, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
IV. Hauptstück
Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spitalbauverordnung, LGBl.Nr. 59/1992, außer Kraft.