Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

IV. Hauptstück

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spitalbauverordnung, LGBl.Nr. 59/1992, außer Kraft.