Übergangsbestimmungen
Schulungen, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 16 StGSG durchgeführt wurden, gelten als Schulungen im Sinne dieser Verordnung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Schulungen, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 16 StGSG durchgeführt wurden, gelten als Schulungen im Sinne dieser Verordnung.