Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung von Schulungen

Die Durchführung von Schulungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

1. Schulungseinrichtungen und Vortragende müssen organisatorisch und finanziell unabhängig von Inhabern von Ausspielbewilligungen sein.

2. Die Schulungseinrichtung muss den Absolventinnen/Absolventen eine Bestätigung (Zertifikat) über jede absolvierte Schulung ausstellen. Die Bestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Schulung absolviert wurde.