Verbotene Spielapparate
Die Aufstellung oder der Betrieb von Geldspielapparaten sowie von Spielapparaten, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden verletzen, sind verboten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbotene Spielapparate
Die Aufstellung oder der Betrieb von Geldspielapparaten sowie von Spielapparaten, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden verletzen, sind verboten.