Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ankündigung der Sperrstunde

Gastgewerbetreibende bzw. deren Geschäftsführer sind verpflichtet, die Gäste rechtzeitig, spätestens jedoch eine Viertelstunde vorher, ausdrücklich auf den Eintritt der Sperrstunde aufmerksam zu machen.